Kostenträger und Zulassungen

Die Alpcura Fachklinik Allgäu ist eine staatlich anerkannte Rehabilitationsklinik mit den Indikationen Pneumologie und Psychosomatik entsprechend § 107 Absatz 2 SGB V. Ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den Krankenversicherungen und § 21 SGBIX mit der Rentenversicherung ist abgeschlossen. In der Einrichtung werden stationäre medizinische Vorsorge, Anschlussheilbehandlungen, Heilverfahren sowie Nachsorgemaßnahmen zur medizinischen Rehabilitation chronisch kranker und behinderter Menschen durchgeführt.


Stationäre medizinische Rehabilitation:

  • medizinische Vorsorge gemäß § 23, Abs. 4 SGB V
  • medizinische Rehabilitation gemäß § 40, Abs. 2 SGB V
  • Anschlussrehabilitation (AHB/AR)

Die Alpcura Fachklinik Allgäu verfügt über 92 Behandlungsplätze in Bereich der Pneumologie und über 95 Behandlungsplätze im Bereich der Psychosomatik.


Es bestehen Vergütungsvereinbarungen nach § 111 Abs. 5 SGB V lt. folgender Übersicht:

  • Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), hierzu zählt: AOK Bayern, BKKen, Bundesknappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, IKK, Ersatzkassen (Barmer, Techniker, DAK, KKH, HKK, HEK), Deutsche Rentenversicherung
  • Verband der Angestellten Krankenkassen e. V. (VdAK)
  • Die Einrichtung ist beihilfefähig, da ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V sowie die Konzession nach § 30 Gewerbeordnung bestehen
  • Außerdem ist die Klinik beim Verband der privaten Krankenversicherungen als so genannte „gemischtförmige Krankenanstalt“ mit der Kennziffer 2 a eingestuft (§ 4 Abs. 4 MB/KK). Das bedeutet, dass privat versicherte Patienten in der Fachklinik Allgäu auch Rehabilitation erhalten. Hier kann der Patient zwischen einer Behandlung mit oder auch ohne Chefarzt wählen. Diese Wahl besteht auch bei einer Wiederholungsrehabilitation.

Kostenträger

Eine Rehabilitationsbehandlung (kurz: Reha) ist gemäß ihres gesetzlichen Auftrags auf die Behandlung von Menschen mit chronischen Erkrankungen spezialisiert, bei denen trotz Ausschöpfen der Möglichkeiten im Akutbereich eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Ziel der Rehabilitation aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist es, den Patientinnen und Patienten eine Rückkehr an ihren Arbeitsplatz oder den Einstieg in einen anderen Beruf sowie die Fähigkeit, ihre Rollen in Familie und Gesellschaft so weit wie möglich auszuüben.

Aus Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Ziel einer Reha darüber hinaus darin, die Betroffenen zu stabilisieren und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei sind gezielte Schulungen der Rehabilitanden und sinnvolle Veränderungen des Gesundheitsverhaltens wesentliche Bestandteile der Behandlung.

Die Behandlung umfasst die bio-psycho-soziale sozialmedizinische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit und vor allem der Leistungsfähigkeit zur Klärung der beruflichen Zukunft.

Unter Umständen werden im Anschluss an die Rehabilitation berufsfördernde Maßnahmen eingeleitet.

Die Behandlungsdauer beträgt durchschnittlich 5 Wochen.

Kostenträger und Zulassungen psychosomatisch-psychotherapeutische Krankenhausbehandlung

Unser Krankenhaus wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach § 108 SGB V belegt und ist beihilfefähig. Für das europäische Ausland ist eine Kostenübernahme im Rahmen der „Verordnung über soziale Sicherung der Europäischen Gemeinschaften“ möglich. Die Einweisung in unser Haus erfolgt durch niedergelassene Ärzte, Psychologen und Kliniken. Eine Vorabgenehmigung durch Ihre Krankenkasse ist deshalb nicht notwendig. Aufgenommen werden Patienten ab 18 Jahren. Bei Privatversicherten oder privat Zusatzversicherten bitten wir um Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung vor der Aufnahme.

Die Alpcura Fachklinik Allgäu ist Mitglied im QUALITÄTSVERBUND GESUNDHEIT und nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.

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