Als Klinik für psychosomatische und pneumologische Rehabilitation stellt die Corona-Pandemie auch uns vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Gerade für unsere Patienten und Patientinnen der Fachabteilung Pneumologie, für die eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus ein hohes gesundheitliches Risiko darstellt, tragen wir eine besondere Sorgfaltspflicht.
Unser Anliegen ist es, Ihnen unter den aktuellen Gegebenheiten und Einschränkungen die bestmöglichste Behandlung anbieten zu können. Hierbei orientieren wir uns an den Empfehlungen des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mit dem Ziel, das Infektionsrisiko mit Coronaviren für unsere Rehabilitand*inn*en und Mitarbeiter*innen zu minimieren.
Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung und bitten Sie, sich an die folgenden Regelungen zu halten:
1. Testpflicht: alle anreisenden Patient*inn*en sowie deren Begleitpersonen müssen bei Anreise einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, welcher nicht älter als 24h ist. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Dies stellt eine verpflichtende Voraussetzung für die Aufnahme in unserer Einrichtung dar.
2.Besuchsverbot: Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Besuche durch Angehörige gestattet.
3. Symptomtagebuch: Dieses ist an den 14 Tagen vor Beginn Ihrer Rehabilitation zu führen. Täglich sind aktuelle Informationen zu möglichen respiratorischen Symptomen und Temperatur einzutragen. Falls Ihr Anreisedatum vor der 14-tägigen Frist liegt, fangen Sie bitte sofort nach Bekanntgabe Ihres Rehabilitationsbeginnes an das Symptomtagebuch zu führen. Dies geben Sie bei Aufnahme in der Pflege ab.
4. Maskenpflicht: Für alle Rehabilitand*inn*en gilt innerhalb des Klinikgebäudes eine Maskenpflicht. Erlaubt sind zum aktuellen Zeitpunkt nur FFP2-Masken. Ein täglicher Wechsel wird erwartet. Bitte bringen Sie ausreichend Masken mit. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit FFP2-Masken in der Cafeteria zu erwerben.
5. Abstand: Alle Rehabilitand*inn*en sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,50 - 2 m zu anderen Personen (Mitarbeiter*innen und andere Rehabilitand*inn*en) einzuhalten.
6. Hygiene: Die allgemeinen Hygieneregeln sind zum Schutze der anderen Rehabilitanden*inn*en und Mitarbeiter*innen jederzeit einzuhalten.
7. Krankheitssymptome / Aufenthalt in Risikogebiet: Sollten Sie in den Tagen vor Beginn der Rehabilitation körperliche Beschwerden (Schnupfen, Husten, Fieber, Halskratzen, Gliederschmerzen, Durchfall usw.) entwickeln oder sollten Sie sich 14 Tage vor der geplanten Aufnahme in einem ausländischen Risikogebiet (nach RKI) aufgehalten haben, reisen Sie bitte nicht an und nehmen Sie Kontakt mit unserem Patientenservice (Tel.: 08363 691-122 oder 124) auf.
8. Angepasste Abläufe: Die Abläufe innerhalb der Klinik (z.B. der Ablauf im Speisesaal, die Gruppengrößen, die Belegung der Gruppenräume usw.) wurden an die aktuellen Anforderungen des RKI und des Gesundheitsamtes angepasst. Unser derzeitiges Rehabilitationskonzept ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt und genehmigt.
Wir sind uns im Hinblick auf den Infektionsschutz der großen Verantwortung und Herausforderung bewusst, sowohl für unsere Patient*inn*en als auch für unsere Mitarbeiter*innen. Deshalb stehen wir in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt, den zuständigen Behörden und dem uns beratenden Hygienearzt.
Auch wir wünschen uns eine rasche Rückkehr zur Normalität. Wir freuen uns darauf, Sie bald in Pfronten begrüßen zu dürfen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Ihr Team der Fachklinik Allgäu